Zum Inhalt springen

Sachsen legt Förderprogramm für E-Lastenräder auf

Fahrer mit Lastenrad in Bewegungsunschärfe vor der Frauenkirche in Dresden

Unternehmen und Einrichtungen in Sachsen, die eine E-Cargobike nutzen möchten, erhalten künftig Unterstützung vom Freistaat. Anfang Dezember hat das Parlament der Einrichtung eines entsprechenden Förderprogramms zugestimmt. Unter dem eher nüchtern klingenden Namen „Richtlinie Lastenfahrrad“ erhalten Berechtigte ab dem Jahr 2021 maximal 1.500 Euro beim Kauf eines neuen Lastenrades mit elektrischer Unterstützung. Für den Erwerb eines herkömmlichen Lastenrades gibt der Staat immerhin bis zu 500 Euro dazu.

Von der profitieren Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Vereine sowie Kommunen und Zweckverbände. „Für den stark wachsenden Wirtschaftsverkehr der Liefer- und Paketdienste auf der sogenannten ‚letzten Meile‘ insbesondere in Stadtgebieten können die flexiblen Lastenfahrräder eine gute und vor allem umweltschonende Alternative darstellen“, so Verkehrsminister Dulig. „Ich freue mich, dass wir die Anschaffung der flexiblen Lastenräder und Lastenpedelecs zukünftig bezuschussen und damit zur Verbesserung der Lebensqualität in den Städten und Gemeinden beitragen.“

Martin Dulig Minister des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Martin Dulig, Minister des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Copyright: SMWA/Götz Schleser

Ergänzung zu Förderprogramm des Bundes

Die Initiative Sachsens stößt in eine Lücke, die von der bereits vorhandenen Förderung des Bundes für Schwerlastenfahrräder nicht abgedeckt wird. Förderfähig werden nun nämlich fabrikneue Lastenfahrräder mit und ohne E-Antrieb, mit denen sich Güter bis zu einem Volumen von einem Kubikmeter beziehungsweise bis zu einem Gewicht von 150 Kilogramm transportieren lassen. Einspurig- oder mehrspurig – da ist völlig egal. Einzige Forderung ist, dass das Bike für eine Zuladung von mindestens 40 Kilogramm zugelassen ist. Außerdem erfreulich: Der Förderantrag ist nicht auf ein Lastenrad pro Berechtigten begrenzt. Stattdessen können jährlich insgesamt fünf Anschaffungen bezuschusst werden.

Unklar ist aktuell noch, wie groß der Fördertopf ist, aus dem später geschöpft werden darf. Vorher musss erst noch der Sächsische Landtag den Doppelhaushalt 2021/2022 beschließen. Danach könne die Förderung beginnen, heißt es aus dem zuständigen Sächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Die Prüfung der Förderanträge übernimmt später das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Dort werden bereits jetzt die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen für die Antragsbearbeitung geschaffen. Ab voraussichtlich März 2021 sollen dann Interessierte auf der Webseite des Landesamtes nähere Informationen und Formulare für die Beantragung der Förderung finden.

Private Nutzung ausgenommen

Einen Wermutstropfen hat die neue Richtlinie. Sie wird ausschließlich auf die gewerbliche und institutionelle Nutzung beschränkt sein. Private Nutzerinnen und Nutzer gehen leider leer aus. Das es auch anders geht, zeigte zuletzt ein im Sommer in Thüringen gestartetes Förderprogramm. Dort ist dieser Fall explizit miteingeschlossen.

Wer sich einen Überblick über alle Förderprogramme des Bundes und der einzelnen Bundesländer verschaffen möchte, schaut am besten mal bei Cargobike jetzt vorbei. Dort findet ihr sogar ähnliche Initiativen in Österreich.

 

Bilder: SMWA/Götz Schleser; Bosch eBike Systems

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert