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Bosch 2020: Anti-Tuning Software an allen Modellen

Bosch bringt Anti-Tuning Software

Bosch stellt eine neue Anti-Tuning Software vor, denn Tuning von Pedelecs ist kein Kavaliersdelikt! Im Rahmen der Neuheitenpräsentation für das Modelljahr 2020 wurde bei Bosch Tacheles geredet: „Getunte eBikes bergen Risiken. Damit im öffentlichen Verkehr unterwegs zu sein, kann neben technischen und sicherheitsrelevanten Konsequenzen auch schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen.“ Deswegen hat sich Bosch eBike Systems neben der Aufklärung auch die Prävention auf die Fahnen geschrieben. Denn verantwortungsbewusstes, gesetzes- und regelkonformes eBiken macht mehrfach Sinn: Es schützt nicht nur Leib und Leben von Fahrern und Mitmenschen, es nützt auch dem Image des eBikes allgemein. „Bosch eBike Systems setzt sich für verantwortungsbewusstes eBiken ein. Wir bleiben daher hartnäckig im Kampf gegen Tuning und entwickeln unsere Technik stetig weiter.“ rechtfertigt sich Claus Fleischer, Geschäftsleiter Bosch.

"Uns ist es wichtig, dass eBikes – das heißt Pedelecs mit einer Unterstützung bis maximal 25 km/h – auch zukünftig als Fahrräder gelten, mit allen Rechten und Pflichten. Diesen Status müssen wir schützen und erhalten, damit die Radfahrer auch weiterhin die Fahrt mit elektrischem Rückenwind genießen können“, so Claus Fleischer, Geschäftsleiter von Bosch eBike Systems.

Software soll Manipulationen am eBike-Antrieb unattraktiv machen

Um Manipulationen zukünftig zu erschweren, bringt Bosch eBike Systems zum Modelljahr 2020 eine Anti-Tuning-Software auf den Markt. Die Sensorik der Software erkennt während der Fahrt, ob ihr am E-Bike geschraubt habt. Nach „positivem“ Test regelt die elektrische Unterstützung automatisch herunter und schaltet in den Notlaufbetrieb. Die Manipulation wird außerdem über einen entsprechenden Fehlercode im Display sichtbar. Nach 90 Minuten Fahrt stellt sich der ursprüngliche Fahrzustand wieder her. Danach erfolgt umgehend eine erneute Manipulationsabfrage. Ist eine dritte Wiederherstellung nötig, kann nur noch der Fachhändler mit einem Bosch DiagnosticTool den Notlaufbetrieb aufheben. Fahrspaß adé!

Die Anti Tuning Software soll künftig in alle eBike-Antriebssysteme von Bosch integriert werden.

Was ist eBike-Tuning?

Wovon sprechen wir überhaupt? Mithilfe von Tuning-Kits lässt sich beim eBike die maximale Geschwindigkeit, die mit Motorunterstützung möglich ist, heraufsetzen. Der Tacho übermittelt dem Motor dabei aber weiterhin eine deutlich niedrigere Geschwindigkeit als die tatsächlich geleistete. Normalerweise unterstützt der Antrieb nur weiter, bis ihm der Tacho 25 km/h meldet. Das ist auch die Grundvoraussetzung für den Gesetzgeber, eBikes rechtlich noch als Fahrrad gelten zu lassen. Das heißt, Versicherung, Kennzeichen, Führerschein und ein Mindestalter des Fahrers sind nicht nötig.

Was sind die Gefahren des eBike-Tunings?

  • Garantie-und Gewährleistungsansprüche entfallen
  • Komponenten verlieren Lebensdauer / Schäden am Bike
  • getunte eBikes gelten als Kleinkraftrad! Führerschein-und Versicherungspflicht gilt, bei Verstoß drohen Geld-und Freiheitsstrafen, Haftung für Personenschäden
  • höheres Risiko für Unfälle und Verletzungen

27 Gedanken zu „Bosch 2020: Anti-Tuning Software an allen Modellen“

  1. Es ist eine Frechheit diese Entmündigung des Bikers. Ich kann doch auch mit einem normalen Rennrad weit über 25 km/h fahren und Niemand Kümmert das ? Wieso? Bitte stellen sie diese Frage an die PIEP die solche idiotischen Regeln aufstellen.Zum kotzen ! Ich werde mir kein neues Modell Ebike mehr kaufen wegen diesem Antituning Mist.

    1. Hallo ASemmelprinz,
      und wir können auf keinen deiner Kommentare künftig antworten, wenn du einen ähnlich beleidigenden Ton wählst. Damit deine Meinung nicht unter den Tisch fällt, haben wir ein Wort durch das PIEP ersetzt. Diese Mühe machen wir uns bei nächsten Mal nicht mehr. Auf unserem Blog darf in der Sache sehr gern kontrovers diskutiert werden – aber bitte im Ton respektvoll.
      Zu deiner Aussage: Die hat verschiedene Aspekte. Wir gehen mal auf einen davon kurz ein. Hinter dieser „Entmündigung“, wie du sie nennst, steckt eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass Pedelecs vom Gesetzgeber auch künftig als Fahrräder behandelt werden und Fahrradwege nutzen dürfen. Dieser Punkt ist für die Hersteller und zahlreiche Verbände essentiell, weil es die Akzeptanz von Pedelecs bei den Menschen und damit den Fahrradverkehr enorm steigert. Wäre die Motorbegrenzung nicht verlässlich, müssten Pedelecs wohl permanent auf der Straße fahren, wie S-Pedelecs heute schon. Das ist ein Grund, weshalb die Beteiligten vehement gegen das Motor-Tuning vorgehen.
      Sportliche Grüße, Matthias

      1. „Die Behauptung, dass Bosch beim Tuning eines E-Bikes berechtigte Sicherheitsbedenken hat, mag zutreffen. Allerdings geht die Reaktion des Systems, das E-Bike bei Erkennung eines Tunings weit unter die zulässige Geschwindigkeit zu drosseln, über eine reine Sicherheitsmaßnahme hinaus.
        Diese drastische Leistungsreduzierung stellt eine Sanktion dar, die dem Kunden faktisch die vertraglich zugesicherte Leistung entzieht. Dies ist aus mehreren Gründen problematisch:
        Vertragsbruch: Bosch verstößt gegen den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, in dem eine bestimmte Motorleistung zugesichert wurde.
        Unzulässige Sanktion: Die Funktion als Strafe zu interpretieren, ist nicht unplausibel. Das Recht, Sanktionen zu verhängen, ist jedoch in der Regel staatlichen Institutionen vorbehalten.
        Einschränkung gesetzlicher Rechte: Selbst wenn ein Tuning vorliegt, bleibt das Recht, mit dem E-Bike bis zu 25 km/h zu fahren, gesetzlich gewährleistet. Durch die drastische Drosselung wird dieses Recht faktisch eingeschränkt.
        Datenschutz: Die Erkennung von Tunings und die damit verbundene Einschränkung der Funktionalität könnten als Eingriff in die Privatsphäre gewertet werden.

        5. Diese Vorgehensweise von Bosch ist nicht nur aus rechtlicher Sicht fragwürdig, sondern auch ethisch bedenklich. Sie stellt eine erhebliche Einschränkung der Kundenrechte dar und könnte als Versuch gewertet werden, Kunden durch technische Mittel zu kontrollieren.“
        „Die Firma Bosch als großer Konzern geht durch dieses Vorgehen sehr undankbar und respektlos mit seinen Kunden um. Indem Bosch seine Kunden bestraft, statt ihnen entgegenzukommen, riskiert das Unternehmen seinen guten Ruf in der Bevölkerung. Es ist an der Zeit, dass Bosch seine Geschäftspraktiken überdenkt und eine Lösung findet, die sowohl die Sicherheit gewährleistet als auch die Kundenrechte respektiert, nur so kann Bosch sein Vertrauen bei den Kunden wiederherstellen.“

        1. Hallo,
          juristisch können und wollen wir das nicht bewerten. Das ist dann doch eher die Angelegenheit von Anwälten. Moralisch können wir das Vorgehen von Bosch absolut nachvollziehen. Als Kunde hat man immer die Wahl, ein Produkt nicht zu kaufen, wen einem die Rahmenbedingungen des Herstellers nicht zusagen.
          Sportliche Grüße, Matthias

  2. Hallo, mich würde interessieren ob die neue Anti-Tuning-Software auch auf eine Speedbox reagiert. Hierbei wird keine Manipulation am Motor vorgenommen, sondern eine kleine Box außen über den Abnehmer geschoben.

    1. Hallo Martin,
      um dir bestmöglich zu antworten, haben wir deine Nachfrage mal direkt an Bosch weitergereicht. Von dort erhielten wir folgende Antwort: „Wir von Bosch eBike Systems setzen uns für ein verantwortungsbewusstes, gesetzes- und regelkonformes eBiken ein und sprechen uns klar gegen Tuning aus. Daher bleiben wir im Kampf gegen Tuning hartnäckig und entwickeln unsere Technik stetig weiter.“
      Ich denke, zwischen den Zeilen erkennst du die Antwort auf deine Frage.
      Sportliche Grüße
      Matthias

    1. Hallo Ingo, dass muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Bosch und die anderen Hersteller sind dazu angehalten, Tuning Maßnahmen zu verhindern, ansonsten droht eine eventuelle Kennzeichen-Pflicht für alle Elektrofahrrad Fahrer. Das will doch sicherlich keiner oder?

  3. Meine Konsequenz, ich fahre mein 4 Jahre altes Ebike mit Bosch Perfomance Line weiter, eigentlich wollte ich mir dieses Jahr ein neues kaufen. Der Dumme ist der Fachhandel.
    Kann ich denn mein altes Bike gefahrlos zur Inspektion bringen oder laufe ich Gefahr, mir im Rahmen eines Updates die Antituning-Software einzufangen?

  4. Ich habe den neuen Boschmotor und die Notabschlatung scheint zu greifen. Leider habe ich nicht manipuliert, sondern der Moter regelt einfach so bei 18 km/h ab. Das ist doch nicht sinnvoll. Ich muss jetzt extra zum Händler, weil das Fahrrad irgendeinen Hau hat.

  5. Auch ältere E-Biker/innen können entscheiden ob Sie langsamer fahren, oder sind alte Leute nicht mehr mündig? Immer diese Hanebüchen ausreden. In zeiten der E-Mobilität wird sich auch mit sicherheit keine Änderung der Pedelecs bezüglich Versicherung ergeben. Was soll diesee ganze Müll eigentlich wenn man jeden Tag davon liest das wieder Autofahrer andere totgefahren haben…aber das ist ok da muss man nichts unternehmen, da müssen Pedelecs daran schuld sein…was für eine unterirdische Doppelmoral hat man hier in diesem Land?

    1. Hallo René, grundsätzlich muss man hier sicherlich differenzieren. Einerseits triebt das Thema Elektromobilität und damit meine ich nicht die eGolfs den Wandel in unserer Gesellschaft voran. Und ja, wir sind vorbehaltlos der Meinung, dass die Grenze von 25 km/h eigentlich zu niedrig ist. Die in den USA meistens geltenden 20 m/h (ca. 30 km/h) sind sicherlich der bessere Begrenzungswert. Andererseits wollen wir uns dieses für uns alle so wichtige Thema natürlich nicht von Lobbygruppen aus der Hand nehmen lassen. Dies geht leider manchmal schneller als man denkt. Beispielhaft möchte ich die jetzt beschlossene Regelung zur stärkeren Förderung / Bezuschussung von eAutos nennen. Man hat sich geeinigt, dass der Staat 50% und der Hersteller 50% des Nachlasses übernimmt. Klingt erstmal super – jedoch sind kleinere aber eigentlich innovative Unternehmen (wie der Hersteller des eGos) sofort außen vor, da diese sich die Quersubventionierung nicht leisten können. Wir sollten also den Lobbygruppen, die die dynamische Entwicklung der Elektromobilität auf Zwei/Dreirädern argwöhnisch beäugen, keinen Angriffspunkt geben, und stattdessen diese organische Entwicklung weiter vorantreiben.

  6. Auf US Art rauf setzen 750W/35 Km/h / Schiebehilfe von 6 auf 15 und Gut.

    Scooter Kennzeichen Pflicht weg und ebenfalls Faktor 3 auf 1500W je System bei maximal 25 nach Gasgriff.

    Aber Nein immer die unfreieste „Lösung“ hier am besten noch mit GPS Personenbezogen überwachen und protokolieren und gleich an die NSA …………..

    Stasi 2.0 hier alles !!

    1. Hallo Libertär, leider ist dies politisch so nicht durchsetzbar. Selbstverständlich wünschen wir uns als sportliche Fahrer alle eine etwas höhere Geschwindigkeitsgrenze. Aus Sicht von älteren eBikern und Verkehrsteilnehmern wäre dies allerdings weder sinnvoll noch förderlich. Hier ist die Grenze von 25 km/h sicherlich korrekt.

    1. Ja die alten Bosch Modelle verfügen aktuell nur über die Erkennung des Tuning selber, jedoch noch nicht über den LimbModus – der aktiv abschaltet.

  7. 25 km /h sind einfach eine Verkehrsbehinderung. Von daher ,entweder ein s pedelec, sofern überhaupt verfügbar oder den e Antrieb wählen, bei dem man mit Hilfe von „Tuning„ zumindest mal 35 km fahren kann.
    Mit Unterstützung.

    1. Hi, tatsächlich sind die 25 km/h für sportliche Fahrer eine Behinderung. Daher fahre ich ebenfalls ein S-Pedelec mit viel Spaß. Die 20 Meilen Grenze in den USA ist da deutlich attraktiver. Für eine 70 jährige Fahrerin mit vermindertem Reaktionsvermögen sind die 25 km/h jedoch komplett ausreichend.

  8. ….ich, als zum Glück Kommunikationselektroniker „knacke“ jeden ebike Motor.
    Daher lässt mich so eine [editiert, bitte keine Beleidigung] typ. deutsch-Beamten Maßnahme kalt.
    …mit meinen Rennräder (30 Jahre Radrennsport) bretter´ich auch mit -70km/h
    in der Gegend….ohne Motor.

    1. Hi MucDean, dies ist mit dem Rennrad auch korrekt. Leider geiern die Versicherungskonzerne schon eine Weile um unser geliebtes Hobby eBiken unter Ihre Kontrolle zu bekommen. Daher halte ich die Maßnahme von Bosch und anderen für angemessen. Auf Privatgelände kann ja jeder machen was er will, leider nutzen es die meisten jedoch im öffentlichen Raum.

    2. Servus Michael, ich habe bereits 2 Versionen von Tuning Chips genutzt. Dachte, dass der neue chip nicht detektiert wird. Hatte aber heute wieder das Problem mit dem Limb mode. Was ist dein Trick um darum herum zu kommen? Habe ein wenig elektro Erfahrung, aber mir ist nix eingefallen.
      Hoffe du kannst mir helfen.
      Mfg Jonas

      1. Hallo Jonas, leider können und wollen wir hier nicht helfen. Aus unserer Sicht ist die Tuning Verhinderung wichtig und nötig, um die Versicherungsfreiheit der Pedelecs / Elektrofahrräder zu erhalten. Gesetzlich sind die Hersteller dazu verpflichtet und weitere Unternehmen wie Brose und Co werden hier nachziehen. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind tatsächlich härter als man denkt.

        Verstösse gegen die gesetzliche Regelungen werden mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder bis zu 180 Tagessätze Geldstrafe bestraft. Außerdem drohen wirtschaftlich existenziell Konsequenzen bei einem Unfall mit Personenschaden, da kein Versicherungsschutz besteht.

        Die Benutzung eines nicht zugelassenen eBikes / Elektrofahrrades und somit eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Raum stellt eine Straftat dar, egal ob man das Tuning aktiviert hat, oder es deaktiviert ist.
        Wir raten daher – Finger davon weg oder ein S-Pedelec kaufen. Sportliche Grüße Michael

  9. Tja , da kann Bosch nur hoffen das die anderen Hersteller mitmachen sonst sind Grössere Umsatzeinbußen vorprogramiert.
    Und ich steige wieder aufs normale Fahrrad um , denn für 25 kmh brauchts kein E- Bike.
    Vieleicht sind ja aber die tuning chip Hersteller auch schon gewappnet und haben die Lösung in der Schublade. Wer weiss.

    1. Hallo, der neue Bosch Antrieb ist im Gegensatz zum alten ein Direktantrieb. Somit ist der Übergang von Unterstützung zu „Nicht-Unterstützung“ sehr sanft programmiert und beim neuen Antrieb kaum spürbar. Wir konnten den neue Performance CX bereits testen und waren beeindruckt. Grundsätzlich besteht natürlich auch die Möglichkeit auf ein S-Pedelec auszuweichen. Aufgrund des internen Limb-Modes glaube ich nicht, dass die Tuning Hersteller hier weitere Produkte entwickeln oder anbieten. Nachdem das Bosch System 3 x festgestellt hat, dass getunt wurde, schaltet der Antrieb dauerhaft in den Limb-Mode – wodurch man keinerlei Fahrspass mehr hat. Dies kann dann nur vom Fachhändler wieder freigeschaltet werden. LG, Michael Huhn

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