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Hilfe, mein E-Bike wurde gestohlen! Was kann ich tun?

E-Bike geklaut

Euer E-Bike wurde gestohlen! Ein wahrer Albtraum. Euer Lieblingsgefährt und treuester Alltagsbegleiter ist plötzlich nicht mehr da. Viele von uns haben diese Situation leider schon einmal durchlitten. Es ist bitter und man fühlt sich hilflos. Dennoch gibt es einige Dinge, die ihr jetzt schleunigst unternehmen könnt! Immerhin erhöht es die Chance, euer E-Bike wieder in euren Besitz zu bringen. Jetzt also nicht resignieren sondern handeln!

Vorsicht ist besser als Nachsicht – erst recht am E-Bike!

Präventiv solltet ihr euer Fahrrad natürlich gut gegen Diebstahl absichern. An erster Stelle steht dabei natürlich ein sicherer Abstellplatz und ein richtig gutes Fahrradschloss. Als E-Bike-Fahrer habt ihr dabei einen kleinen Vorteil: Umso leichter, desto teurer das Fahrradschloss. Schwere, klobige Fahrradschlösser fallen etwas günstiger aus, sind aber auch dementsprechend sicher. Wenn ihr aber ohnehin ein schweres Trekkingbike oder Mountainbike fahrt, fallen ein paar Kilo mehr eh nicht mehr ins Gewicht. Ihr könnt euch also ein Fahrradschloss höchster Sicherheitsstufe besorgen – zum Beispiel ein Bordo Granit X-Pro aus gehärtetem Spezialstahl.

Auch ein GPS-Tracker kann helfen, euer E-Bike im Falle eines Diebstahls wiederzufinden: Wenn ihr in unserem Onlineshop diesen GPS-Tracker gemeinsam mit einem E-Bike kauft, montieren wir euch den Tracker ohne Aufpreis an euer E-Bike. Seit einiger Zeit gibt es außerdem Fahrradschlösser mit eingebautem Alarm, der Diebe mit 100 Dezibel in die Flucht schlagen soll. Kleinere Erschütterungen werden nur mit einem kurzen Signalton verschreckt, bei einem versuchten Diebstahl röhrt der Alarm aber heftig los.

1. Polizei alarmieren!

Einmal gestohlen ist ein Fahrrad leider schwer zu tracken (Es sei denn, man hat einen oben genannten GPS-Tracker). Außerdem stehen Fahrraddiebstähle nicht gerade auf der Top-10-Prioritätenliste der Polizei. Dennoch solltet ihr als erstes die Polizei alarmieren. Diese dokumentiert zunächst all eure Informationen zum Hergang sowie zu eurem Elektrofahrrad. Jeder Hinweis kann nützlich sein, um dem Täter auf die Spur zu kommen. Ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Bewahrt die Fahrgestellnummer eures E-Bikes sicher auf! Sammelt Informationen wie Fahrgestellnummer, Fotos sowie Beschreibungen. Im Falle eines Diebstahls sind das wichtige Dokumente (Zeugen), die beweisen, dass es sich tatsächlich um euer E-Bike handelt.

2. Elektrofahrrad im Internet indexieren lassen

Internet-Portale wie https://bikeindex.org machen es Langfingern schwerer gestohlene Fahrräder weiter zu verkaufen. Immerhin konnten über bikeindex.org von 61,098 indexierten Bikes 2,714 wiedergefunden werden. Diese (und ähnliche) Seiten im Internet erleichtern in jedem Fall die Suche und das gestohlene Fahrrad in der Hand des Unberechtigten wird zur heißen Kartoffel. Der Prozess ist einfach und kostenfrei. Als Fahrradbesitzer könnt ihr sich auch registrieren, wenn euer Fahrrad nicht gestohlen wurde – sozusagen als Sicherheitsvorkehrung. Notieren Sie einfach die Fahrgestellnummer und macht ein Foto von eurem zweirädrigen Freund.

3. Onlinemedien und soziale Netzwerke nutzen

Postet ein Bild von eurem E-Bike auf Facebook, Twitter und in anderen sozialen Netzwerken. Gerade solche Art von Posts werden gern geteilt und so kann sich die Nachricht schnell verbreiten. Ihr könnt auch Alerts von eBay und lokalen Online-Auktionshäusern nutzen um automatisch informiert zu werden, wenn Auktionsangebote veröffentlicht werden, die auf euer Fahrrad passen könnten.

4. Geht auf lokale Flohmärkte, in Pfandhäuser und Secondhand-Läden

Richtet euer Augenmerk überall dort hin, wo in eurem lokalen Umfeld und auch darüber hinaus gebrauchte Fahrräder angeboten werden. Damit solltet ihr unmittelbar nach dem Diebstahl beginnen, denn gestohlene Räder werden in der Regel sehr schnell weiterverkauft. Wenn ihr auf diesem Weg euer E-Bike wiederfindet, tretet besser nicht persönlich mit dem Verkäufer in Kontakt, sondern informiert die Polizei. Auch wenn es sich bei dem Verkäufer nicht um die Person handelt, die euer E-Bike gestohlen hat, seid ihr rechtmäßiger Besitzer!