Seit Wochenbeginn gilt sie, die aktuelle Novelle der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO). Die nunmehr 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften klingt zwar genauso bürokratisch wie ihre Vorgänger. Für alle, die mit dem Lastenrad – mit und ohne elektrische Unterstützung – Personen befördern, eröffnen sich mit ihr jedoch neue, ganz praktische Freiheiten. Ab sofort dürfen nämlich Personen jeglichen Alters auf der Ladefläche platznehmen. Zwei Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:
- Die Fahrerin oder der Fahrer des Gefährts sind mindestens 16 Jahre alt.
- Das Lastenrad ist für den Personentransport ausgerichtet.
Im Wortlaut klingt der überarbeitete Paragraph 21, Absatz 3 nun folgendermaßen:
„Auf Fahrräder dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alte Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.“
Bisher durften die Passagiere nicht älter als sieben Jahre sein. Selbst das erwies im Alltag schon als äußerst nützlich. Einen Eindruck davon vermittelt euch unser Test des Tern GSD S10.
Diese E-Lastenräder schließt die neue StVO ein
Darüber hinaus gibt es weitere E-Cargobikes, mit denen ihr jetzt Freunde, Familie und Bekannte bequem, sicher und umweltfreundlich auf eure Touren mitnehmen könnt.
Der Schweizer Branchenspezialist Tern führt mit dem GSD S00 ein weiteres Bike, das die Anforderungen der neuen StVO erfüllt. Wie bei seinem Schwestermodell handelt es sich hier ebenfalls um ein Bike mit Faltmechanismus. Der Lenker lässt sich mit einem großen, handlichen Hebel nach unten abklappen. Wird zusätzlich die Sattelstütze komplett eingefahren, passt das GSD S00 in den Kofferraum etlicher Autos.
Zusätzliche 180 Kilogramm verträgt das E-Lastenrad. Je nach Gewicht aller Personen auf dem Rad kann noch jede Menge Gepäck mitgenommen werden. Standardmäßig sind die Cargo-Hold-Taschen inklusive. Vorn könnt ihr einen großen Frontgepäckträger montieren. Dank der hochwertigen Bosch Performance-Motoren kommt ihr trotzdem jederzeit zügig voran.
Lang, stark, zugelassen
Aus den heimischen Landen stammt das Bergamont E-Cargoville LJ 70. Vom Typ her zählt dies zur Kategorie „Long John“. Typisch für solche Bikes sind ihr nach vorn verlängerter Radstand und die tiefe Ladefläche zwischen Lenker und Vorderrad. Für den Personentransport bietet Bergamont als Zubehör u. a. eine Sitzbank für Kinder an. Dort passen natürlich auch ältere größere Personen drauf. Die für die Kinder gedachten Sitzgurte könnt ihr abbauen.
Das Limit für die Personenbeförderung setzt in diesem Falle die erlaubte Zusatzlast. Sie beträgt für die Ladefläche genau 90 Kilogramm.
StVO schützt E-Biker künftig besser im Straßenverkehr
Neben den neuen Möglichkeiten für den Personentransport mit einem E-Lastenrad schreibt die Novelle der StVO Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahren zahlreiche neue Rechte zu. Hier erfahrt ihr das Wichtigste im Überblick (mit Maus über Bilder fahren oder mobil antippen):
Mindestüberholabstand für Kfz
Überholt ein Kfz ein Fahrrad, gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,50 Metern. Außerorts erhöht sich der Abstand auf zwei Meter.
Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
Bisher durften Kfz auf für den Radverkehr mit gestrichelter Linie und Fahrradsymbol ausgewiesenen Schutzstreifen maximal drei Minuten halten. Dies untersagt ab sofort die StVO.
Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Lkw über 3,5 t
Im innerstädtischen Verkehr gilt für Lkw über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen das Schritttempo. Wer dagegen verstößt und erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 70 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.
Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern
Grundsätzlich dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer nun nebeneinanderfahren. Einzige Bedingung: Für Kfz bleibt genügend Platz zum Überholen.
Grüner Pfeil ausschließlich für Radfahrende
Der Radverkehr erhält seinen eigenen grünen Pfeil. Wer an einer roten Ampel anhält, darf danach abbiegen, solange die Fahrbahn frei ist. Der grüne Pfeil des Autoverkehrs bleibt bestehen und gilt auch für den Radverkehr.
Einrichtung von Fahrradzonen
Sind Bereiche mit dem neuen Verkehrsschild einer Fahrradzone ausgewiesen, gelten dort die Regeln der Fahrradstraßen. Jeder andere Verkehr benötigt eine gesonderte Freigabe. Danach gilt für ihn eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden.
Verkehrszeichen Radschnellwege
Radschnellwege sind nun einheitlich durch das neue Verkehrszeichen gekennzeichnet. Auf diesen Abschnitten sind Rad- und Autoverkehr weitgehend voneinander getrennt. An Kreuzungen genießen Radfahrende gewöhnlich Vorrang.
Vereinfachung für Lastenfahrräder
Mit dem neuen Zeichen „Lastenfahrrad“ können Straßenverkehrsbehörden extragroße Parkplätze oder spezielle Lieferzonen für Cargobikes ausweisen.
Ausweitung des Parkverbots vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen
Vor Kreuzungen und Einmündungen müssen parkende Fahrzeuge jetzt einen Mindestabstand von bis zu je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten einhalten. Dies gilt, sobald ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist.
Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Ein neues Verkehrszeichen verbietet das Überholen von Fahrrädern für mehrspurige Kfz und Krafträder mit Beiwagen. Künftig dürfen Straßenverkehrsbehörden damit besonders enge Verkehrsabschnitte entschärfen.
Haifischzähne
Die Spitzen der markanten Dreiecke auf der Fahrbahn weisen in die Richtung des Verkehrs, der Fahrrädern an solchen Kreuzungen die Vorfahrt gewähren muss. Die neu eingeführten Haifischzähne, laut StVO übrigens Zeichen 342, heben die hier sonst gültige Rechts-vor-links-Regelung auf.
Bußgelder im Zusammenhang mit dem Radverkehr
- Das regelwidrige Fahren mit dem Bike auf dem Fußweg kostete bisher 10 bis 25 Euro. Nun werden 55 bis 100 Euro fällig.
- Fahrerinnen oder Fahrer eines Kfz, die beim Abbiegen den Radverkehr gefährden, zahlen mit 140 Euro nun doppelt so viel wie zuvor. Hinzukommt ein einmonatiges Fahrverbot.
- Werden Radfahrende durch eine beim Aussteigen unaufmerksam geöffnete Autotür gefährdet, zahlen Kfz-Fahrerinnen und Kfz-Fahrer nun 40 statt 20 Euro.
- Das ordnungswidrige Parken auf einem Radweg schlägt künftig mit 55 bis 100 Euro zu Buche. Bisher beliefen sich entsprechende Bußgelder auf 15 bis 30 Euro. Geht der Parkverstoß mit einer Gefährdung einher, kommt erneut ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister hinzu.
Bilder: BMVI und BASt
Liebe Redakteur*innen,
zum Thema Lastenräder muß noch ganz anders nachgelegt werden, damit deren Gebrauchswert nennenswert steigt und der Bürger die ernsthaft nutzt.
Gruppe A :
1. Leistungsfreigabe mit 500 W S1 bzw. 1000W Kurzzeitleistung S2 bis 15 min entsprechend DIN EN 600 34-1. Geschwindigkeitsfreigabe mit 25 km/h für Pedelec´s belassen.
2. Kräftige „Gas“griff-Anfahrhilfe entsprechend S2 bis ~10 km/h, damit man sicher im innerstädtischen stop and go-Verkehr mitfahren kann.
Gruppe B :
3. Bevorzugte Empfehlung zum Einsatz deutlich sichererer dreirädriger Lastenräder mit Achsschenkel-Lenkung, Mittelmotor und HR-Nabenschaltung.
Begründung : Ein kompaktes Dreirad kann man ganz im Gegensatz zu einem längeren Lasten-Zweirad beliebig langsam und immer geradeaus fahren. Dreiräder mit üblicher
Drehschemel-Lenkung ( falsche Lenkgeometrie wegen mitdrehender Lastbox ) haben ein sehr gefährliches Fahrverhalten. ( Gefällefahrt, Kurve, Bremsen, Sturz ab 10 km/h ).
4. Und eine Geschwindigkeit mit min. 6 km/h an Steigungen bis 10% sollte die HR-Übersetzung im beladenen Zustand zulassen — wobei wir bei MTB-Ritzelsätzen sind.
Ich schreibe das nicht aus Langeweile oder Kritiklust, sondern mit 15 Jahren Erfahrung als Lastenradhändler. Bitte geben Sie meine Vorschläge an die Richtigen auch weiter.
Gruß vom Bodensee von Bob Jürgensmeyer
Hallo Bob,
vielen Dank für deine Anmerkungen. Als Experte ist dir sicher bewusst, dass einige deiner Vorschläge von den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben nicht gedeckt sind. Als Diskussionsanstoß ist das aber sicher bestens geeignet.
Sportliche Grüße, Matthias
Super, dass sich da was bewegt! Von mir aus könnten noch viel mehr Lastenräder unterwegs sein!
VG